Der Verband
Aufgaben des Verbandes
Zu den wesentlichen Aufgaben unseres Verbandes, mit Sitz im Seebad Ueckermünde, zählt die Unterhaltung der in seiner Unterhaltungslast befindlichen offenen und verrohrten Gewässer zweiter Ordnung sowie die Unterhaltung und Betrieb der dazugehörigen Schöpfwerke und Anlagen.
Zum weiteren Aufgabenfeld gehört die Unterhaltung von Deichen und anderen Anlagen, entlang der Küstenlinie sowie der einmündenden Gewässer, zur Sicherung des Hochwasserabflusses, welche im Interesse des Wohls der Allgemeinheit erforderlich sind.
Der zum Wohl der Allgemeinheit erforderliche Ausbau, insbesondere naturnaher Rückbau der Gewässer zweiter Ordnung und der dazugehörigen Anlagen, ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung und obliegt den Gemeinden. Grundsätzlich kann der Ausbau im Auftrag der bevorteilten Mitglieder bei vollständiger Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel durch den Verband erfolgen.
Finanzierung des Verbandes
Das stellt sich in den folgenden Aufgaben wie folgt dar:
Satzung
Verbandsorgane
Gemäß § 46 Abs. 1 Wasserverbandsgesetz (WVG) und den Regelungen der Satzung des Verbandes sind die Verbandsversammlung und der Vorstand die Organe des Verbandes.
Verbandsmitglieder
Rechtliche Grundlagen
Bundesrecht
Landesrecht
in der jeweils gültigen Fassung
Verbandsgebiet
Das Verbandsgebiet des Wasser- und Bodenverbandes „Uecker-Haffküste“ umfasst die Einzugsgebiete (EZG) der Gewässerabschnitte Untere Uecker (ab unterhalb Papenbach), Randow (ab oberhalb Graben aus dem NSG Waldhof) und die Untere Zarow (ab unterhalb Floßgraben) sowie der Küstengebiete zwischen dem Mühlgraben Bugewitz und der polnischen Grenze mit den Zuflüssen Teufelsgraben und Riether Beeke.
Für die EZG und die sich daraus ergebenden Verbandsgebiete ist die Ausweisung im Kartenportal des LUNG maßgeblich. Die Karten sind allgemein zugänglich unter www.umweltkarten.mv-regierung.de und dort unter dem Thema „Verbandsgebiete WBV“ im Themenbaum: Wasser/Einzugsgebiete/WBV-Gebiete zu finden.
Die beigefügten Karten zeigen die Aufteilung des Verbandsgebietes nach Schaubereichen mit Stand Januar 2022.
Gewässer- und Anlagenbestand
Der Gewässer- und Anlagenbestand stellt sich wie folgt dar: