Info zu den Gewässerschauen
Bis auf weiteres unterbleiben gemäß § 44 Abs. 2 Satz 1 WVG und § 8 Abs. 1 der Verbandssatzung die Gewässerschauen.
Bis auf weiteres unterbleiben gemäß § 44 Abs. 2 Satz 1 WVG und § 8 Abs. 1 der Verbandssatzung die Gewässerschauen.
Der Wasser- und Bodenverband „Uecker-Haffküste“ Ueckermünde beginnt ab dem 01. Juli 2024 mit den ersten Unterhaltungsarbeiten (Böschungsmahd und Sohlkrautung) an den Gewässern 2. Ordnung, die [...]
Im Auftrag des Landesverbandes der Wasser- und Bodenverbände M-V wurde die Studie durch biota – Institut für ökologische Forschung und Planung GmbH in enger [...]
Vorstandssitzungen Der Vorstandsvorsitzende lädt gemäß § 15 der Satzung des WBV „Uecker-Haffküste“, die Vorstandsmitglieder ein. Innerhalb eines Jahres sind mindestens drei Sitzungen (intern) abzuhalten. [...]