Info zu den Gewässerschauen
Bis auf weiteres unterbleiben gemäß § 44 Abs. 2 Satz 1 WVG und § 8 Abs. 1 der Verbandssatzung die Gewässerschauen.
Bis auf weiteres unterbleiben gemäß § 44 Abs. 2 Satz 1 WVG und § 8 Abs. 1 der Verbandssatzung die Gewässerschauen.