Vorstandssitzungen

Der Vorstandsvorsitzende lädt gemäß § 15 der Satzung des WBV „Uecker-Haffküste“, die Vorstandsmitglieder ein. Innerhalb eines Jahres sind mindestens drei Sitzungen (intern) abzuhalten.

Verbandsversammlung

Der Verbandsvorsteher lädt die Verbandsmitglieder mit mindestens zweiwöchiger Frist zur Versammlung ein. Die Verbandsversammlung ist nicht öffentlich. Über Ausnahmen entscheidet die Verbandsversammlung. Weiteres regelt der § 11 der Satzung des WBV „Uecker-Haffküste“.